Zum Hauptinhalt springen
Alle Kategorien
Werbepartner · Hörgeräte und Brillen, kassenkonform abgerechnet

Hören & Sehen

Im Pflege-Alltag sind Hören und Sehen oft kritisch, Stürze, Isolation und Kommunikationsabbrüche entstehen häufig durch unversorgte Hör- oder Sehschwäche. Die Krankenkasse zahlt einen Festbetrag für Standard-Hörgeräte (typisch 700–800 € pro Ohr), wodurch viele Modelle für die pflegebedürftige Person komplett zuzahlungsfrei sind. Hörtest und Erstberatung sind in der Regel kostenlos, der Termin läuft vor Ort in einer Filiale.

Anzeige

KIND

8/10

KIND ist das führende Familienunternehmen der Hörakustik in Deutschland mit über 700 Fachgeschäften und seit 2016 auch im Bereich Augenoptik aktiv. Hörgeräte werden in enger Zusammenarbeit mit HNO-Ärzten und Krankenkassen entwickelt, eigene Marke (audifon) wird in Thüringen produziert. Bei einem Hörgeräte-Bedarf zahlt die Krankenkasse einen Festbetrag, viele Standard-Hörgeräte sind dadurch komplett zuzahlungsfrei. Hörtest und Erstberatung sind bei KIND kostenlos, du gehst in eine Filiale, lässt testen und bekommst eine Empfehlung.

Was dafür spricht

  • Kostenloser Hörtest in über 700 Filialen deutschlandweit
  • Krankenkassen-Abrechnung läuft direkt über KIND
  • Viele Standard-Hörgeräte komplett zuzahlungsfrei (Festbetrag)
  • Eigene Hörgeräte-Marke (audifon) Made in Germany

Was du wissen solltest

  • Premium-Hörgeräte mit teils hohem Eigenanteil
  • Erst-Termin in der Filiale notwendig, kein reiner Online-Prozess
  • Beratungsqualität schwankt zwischen einzelnen Filialen

Unsere Einschätzung: Solider Marktführer mit dichtem Filialnetz und sauberer Kassen-Abrechnung. Punktabzug nur, weil Premium-Hörgeräte oft teurer sind als bei spezialisierten Fachgeschäften.

Werbepartner · kind.com

Zum Anbieter

Werbung. Pflegenda erhält bei Bestellungen oder Anfragen über die aufgelisteten Werbepartner eine Provision. Pflegenda ist nicht Verkäufer und gibt keine medizinische, rechtliche oder steuerliche Beratung zur Auswahl der Produkte. Es gelten die AGB des jeweiligen Anbieters. Beratung nach §7a SGB XI erbringen ausschließlich zugelassene Pflegeberater, eine Liste findest du bei deiner Pflegekasse.